Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Dienstag, 21.12. sind die Büros geschlossen
20.12.2021 | FAHRSCHUL-NEWSUnsere Büros in Henstedt-Ulzburg und Kaki bleiben am Dienstag (21.12.) wegen Inventur geschlossen. Bei Fragen wendet euch bitte an fahren@fahrschule-gliem.de oder eure Fahrlehrer. Am Mittwoch, 22.12.2021 sind wir wieder wie gewohnt für euch da. Euer Gliem-Team
Mehr erfahren >Früh übt sich: Begleitetes Fahren
15.12.2021 | FAHRSCHUL-WISSENMedienberichten zufolge arbeitet die neue Bundesregierung an einer Reform der Regelungen für Fahranfänger. Neben einer Verlängerung der Probezeit ist auch der Führerschein mit 16 im Gespräch. Die Hoffnung: Wer schon in jungen Jahren am Straßenverkehr teilnimmt, verursacht später weniger Unfälle – wie Erfahrungen mit dem Modell „Begleitetes Fahren“ belegen. Fahranfänger sind besonders unfallgefährdet. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) verunglückten 2015 über 66.000 junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren auf deutschen Straßen. Mangelnde Fahrpraxis und erhöhte Risikobereitschaft sind naheliegende Gründe für die im Verhältnis zu anderen Verkehrsteilnehmenden überdurchschnittlich hohe Quote. Um jungen Menschen einen sicheren Einstieg in den Straßenverkehr zu ermöglichen, hat der Bundestag 2010 die Gesetzesinitiative „Begleitetes Fahren“ (BF17) beschlossen. Die umgangssprachlich auch als „Führerschein mit 17“ bekannte Sonderregelung des Straßenverkehrsgesetzes erlaubt Jugendlichen bereits mit 17 Jahren den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE in Form einer sogenannten „Prüfungsbescheinigung“. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen die Führerscheinneulinge dann in Begleitung von im Vorfeld bestimmten Personen Auto fahren. Seit seiner Einführung hat sich das Begleitete Fahren zu einer echten Erfolgsstory entwickelt: Das Bundesverkehrsministerium bescheinigt B17-Teilnehmenden später ein im Vergleich zu regulären Fahranfängern rund 20 % geringeres Unfallrisiko. Auch #userInhaber# von der #userName# ist überzeugt von dem Konzept: „BF17 gibt jungen Menschen die Gelegenheit, über einen längeren Zeitraum in einem kontrollierten Rahmen wertvolle praktische Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln. Dieser Vorsprung wirkt sich später positiv auf das Fahrverhalten aus.“ Die Begleitpersonen dürfen im Unterschied zu Fahrlehrern nicht aktiv in das Verkehrsgeschehen eingreifen, unterliegen aber dennoch gesetzlichen Vorschriften. „Eine Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und über einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren eine Fahrerlaubnis besitzen“, erläutert #userInhaber#. „Weiterhin darf eine Begleitperson nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben und unterliegt der 0,5 Promillegrenze und dem Drogenverbot.“ Als Begleitperson gilt indes nur, wer namentlich in der bei jeder Fahrt mitzuführenden Prüfungsbescheinigung genannt ist. Eine entsprechende Angabe ist deshalb bereits im Zuge der Antragsstellung notwendig. Die Anzahl der Begleiter ist jedoch nicht begrenzt und kann im Nachhinein beliebig erweitert werden. Ausführliche Informationen zum Thema gibt #userInhaber# gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Früh übt sich: BF17 / Motorradhelme
15.12.2021 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, Zeitungsberichten zufolge plant die neue Bundesregierung eine Reform der Regeln für Fahranfänger: Neben einer Verlängerung der Probezeit ist auch der Führerschein mit 16 im Gespräch. Grund genug also, die geltenden Bestimmungen rund um das Begleitete Fahren („BF17“) noch einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Was für den Autofahrer die Karosserie, ist dem Biker der Helm. Der ikonische Kopfschutz trotzt Witterungsbedingungen und schützt bei Unfällen vor Verletzungen. In unseren „Biker-News“ widmen wir uns in diesem Monat deshalb ganz dem Motorradhelm. Erholsame und befindliche Feiertage, einen guten Rutsch ins neue Jahr und allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >YES...Bestanden!
02.12.2021 | FAHRSCHUL-NEWS"Nun ist die Zitterpartie vorbei, und die Warterei, ihr konntet alle Treffer landen und habt die theoretische Prüfung bestanden." Wir gratulieren: Marten, Anita, Bruce, Andreas, Finnja, Marcel und Amelie Ihr sieben, das habt ihr super gemacht, wir sind sehr stolz auf euch! Euer Team der Fahrschule Thomas Gliem #fahrschulethomasgliem #fahrschule #fahrschulekaltenkirchen #kaki #kaltenkirchen #fahrschulehenstedtulzburg #henstedtulzburg #führerschein #wennnichtjetztwanndann #bestanden # theoriebestanden #B #BF17 #BE #B96 #B196 #B197 #Mofa #AM #A1 #A2 #A #deinefahrschule #gliemteam #🚙 #🏍 #🛵 #schleswigholstein
Mehr erfahren >"Next Step...FOLGT!"
23.11.2021 | FAHRSCHUL-NEWS"Nun ist die Zitterpartie vorbei, und die Warterei, ihr konntet alle Treffer landen und habt die theoretische Prüfung bestanden." Wir gratulieren: Karolin, Tina, David, Maxim, Tia und Omer Ihr 6, das habt ihr super gemacht, wir sind sehr stolz auf euch! Euer Team der Fahrschule Thomas Gliem
Mehr erfahren >NEWSLETTER
Mit unserem monatlichen Newsletter bleibst Du auch nach der Führerscheinausbildung in Fragen der Verkehrssicherheit, Wartung und aktuellen Entwicklungen immer top informiert!
Jetzt Newsletter abonnieren