Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Noch 2 Tage bis zur KAGEM
27.05.2015 | FAHRSCHUL-NEWSDer Countdown läuft! In 2 Tagen beginnt die Kaltenkirchener Gewerbemesse (KAGEM). Wir sind am Samstag und Sonntag auf dem grünen Markt mit einer eigenen Pagode am Start. Kommt uns besuchen! Fahrschule Thomas Gliem So einfach - so schnell - so gut
Mehr erfahren >Fahrradstraßen: unbekanntes Terrain für Kraftfahrer
15.05.2015 | FAHRSCHUL-WISSENAuf Sonderstraßen gelten Sonderregelungen Mehr als 140 Fahrradstraßen gibt es mittlerweile in Deutschland, unter anderem in Hannover, Berlin und Kiel. Spitzenreiter ist München mit derzeit belegten 55 für den Radverkehr vorgesehenen Straßen. Doch was genau ist eigentlich eine Fahrradstraße? Unter Autofahrern herrscht hier noch ein großes Informationsdefizit. „Fahrradstraßen sind, wie der Name schon sagt, eigene Straßen für Radfahrer“, erklärt #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Andere Fahrzeuge dürfen auf diesen Straßen nur dort fahren, wo das durch Zusatzzeichen angegeben ist. Dies ist häufig nur für Anlieger der Fall – oder auch nur in einer Fahrtrichtung. Wichtig ist: die Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge beträgt 30 km/h.“ Die eigenen Straßen sollen Radfahrern Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr verschaffen und dadurch das Radeln attraktiver machen. Deshalb sind die Regelungen für Autofahrer unvorteilhaft: Fahrräder dürfen ausdrücklich nebeneinanderfahren. Um eine Behinderung oder Gefährdung von Radfahrern zu vermeiden, müssen Kraftfahrzeuge im Zweifelsfall ihre Geschwindigkeit drosseln. „Doch das ist kein Freibrief für schwächere Verkehrsteilnehmer“, warnt Fahrlehrer #userInhaber#. Denn auch auf Fahrradstraßen müssen radfahrende Kinder unter acht Jahren, Fußgänger und Inline-Skater den Gehweg oder den Seitenstreifen benutzen, soweit vorhanden. Durch das Zusatzzeichen „Inlineskaten frei“ kann Inlineskaten und Rollschuhfahren allerdings auch auf der Fahrbahn zugelassen sein. Bedeutet das nun, dass Autofahrer im Straßenverkehr zunehmend das Nachsehen haben werden? Der Fahrschulinhaber gibt Entwarnung: „Laut Straßenverkehrsordnung kommen Fahrradstraßen nur dort in Betracht, wo der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder bald sein wird. Und die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs müssen vor Anordnung einer solchen Straße ausreichend berücksichtig werden.“ Außerdem behalten Autofahrer auch auf diesen Straßen viele ihrer Rechte. So sind Autoparkplätze weiterhin ausschließlich Autos vorbehalten. Auch haben Radfahrer nicht etwa automatisch Vorfahrt. „An Querstraßen gilt zum Beispiel normalerweise weiterhin die übliche Rechts-vor-Links-Regelung“, weiß Fahrlehrer #userInhaber#. Fragen zu Fahrradwegen beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Alles geregelt!
15.05.2015 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, der Sommer naht unaufhaltsam – und damit auch die Urlaubszeit! Planst Du auch Deine erste Fahrt mit dem Auto ins Ausland? Dann denk daran, dass dort oft andere Verkehrsregeln gelten als hier. Einige Neuerungen für 2015 erfährst Du in diesem Newsletter. Doch zunächst geht es ums Fahren im eigenen Land. Auch hier gibt es Regeln, die sowohl Fahranfänger als auch alte Hasen nicht immer kennen. Was muss man zum Beispiel beachten, wenn man plötzlich vor einer Fahrradstraße steht? Wir verraten es Dir. Lies gleich weiter! Gute Fahrt hier und anderswo wünscht Dir Dein Team von der {fahrschule}
Mehr erfahren >Kaltenkirchener Büro bleibt am Freitag, 15.05.2015 geschlossen
13.05.2015 | FAHRSCHUL-NEWSLiebe Fahrschülerinnen und Fahrschüler, unser Büro in Kaltenkirchen bleibt am Freitag, 15.05.2015 geschlossen. Ab Montag, 18.05.2015 sind wir wieder wie gewohnt für Euch da. Euer Team der Fahrschule Thomas Gliem
Mehr erfahren >NEWSLETTER
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